Zunächst muss beachtet werden, dass Anbieter auf dem deutschen Buchmarkt das Buchpreisbindungsgesetz befolgen müssen. Zweck dieses Gesetzes ist der »Schutz des Kulturgutes Buch« und der kleineren Verlage sowie Buchhandlungen. Hier ist geregelt, dass der Verleger den Endpreis eines Buches festlegt und nicht der Verkäufer. Für den Buchhandel und damit auch für die folgende Betrachtung der Anbieter-Strategien stellt sich damit die Frage, ob E-Books ebenfalls diesem Gesetz unterliegen. Dies hätte nämlich für die Verkäufer drastische Einschränkungen bei der Preisgestaltung und damit einer klaren Abgrenzung zu anderen Anbietern zur Folge. Die Frage wurde auch deswegen aufgeworfen, weil elektronische Bücher sich aufgrund ihrer immateriellen Natur deutlich vom klassischen Buch und somit vom ursprünglichen Gegenstand des Gesetzes unterscheiden.
Im Arbeitsbericht 2009 der Rechtsanwälte Partnergesellschaft Fuhrmann Wallenfels Wiesbaden für Verlage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wurde ausgeführt, dass die Buchpreisbindung auch für E-Books gilt. Dieser Bestand ergäbe sich bereits aus dem Gesetzestext:
Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind.
E-Books, so der Bericht weiter, seien eindeutig Reproduktionen und Substitute von gedruckten Büchern. Dies unterstützt die Einordnung des E-Books als weitere Form eines Buches. Dagegen wird empfohlen, keinen Unterschied zwischen verschiedenen Dateiformaten zu machen: »Es wäre aus unserer Sicht mit der Preisbindung nicht vereinbar, wenn es für ein und dasselbe elektronische Produkt je nach Ausgabegerät und dem dafür erforderlichen Format unterschiedliche Preise gäbe.« In der Praxis bedeutet dies nun, dass der jeweilige Verlag den Preis für ein E-Book festlegt und entsprechend kommunizieren muss. Dem Verkäufer, also unter anderem Apple, Thalia und Libreka (sowie Amazon, sollten diese auf dem deutschen Markt E-Books anbieten), bleibt anschließend keine andere Wahl, als den vorgeschriebenen Preis zu übernehmen. Dies, wie etwa Ronald Schild hervorhebt, bedeutet allerdings nicht (was bisweilen fälschlicherweise angenommen wird), dass ein E-Book genauso viel kosten muss wie ein gebundenes Buch.
Hingegen wird festgestellt, dass »Buchausschnitte und einzelne Kapitel (...) grundsätzlich nicht preisbindungsfähig« seien. Somit könnte, zumindest rein theoretisch, ein Anbieter in dieser Richtung problemlos neue Wege erproben, ohne gegen die Buchpreisbindung zu verstoßen.
Es sollte schließlich noch Erwähnung finden, dass einige Ausnahmeregelungen des Buchpreisbindungsgesetzes von vornherein bei E-Books keine Rolle spielen, etwa bei Gebrauchtbüchern oder Mängelexemplaren.
Aufgrund der beschriebenen Umstände liegt die Preisgestaltung von E-Books in Deutschland nicht in der Hand der betrachteten Anbieter, sondern der Verlage. Sie ist also nur bedingt den strategischen Variablen zuzurechnen. Trotzdem sollen hier einige Überlegungen zur Preisgestaltung angestellt werden, da der Preis entscheidend für Erfolg oder Scheitern des E-Book-Marktes sein könnte.
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